AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag“ und nachfolgend auch als „Vertrag“ bezeichnet). Das Hotel darf seine Leistungen durch Dritte erbringen.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von dem Hotel vorher ausdrücklich in Textform anerkannt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die auf den Antrag des Gastes (Buchungsanfrage) folgende Annahme durch das Hotel (Buchungsbestätigung) zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.

2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung/Zurückbehaltung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung sowie für die weiteren vereinbarten bzw. in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

3.4 Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

3.5 Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.

3.6 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsangabe sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hat das Hotel dem Gast ein Zahlungsziel oder eine sonstige Kreditierung gewährt und gerät der Gast damit oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Hotel in Verzug, so können das Zahlungsziel bzw. die sonstige Kreditierung widerrufen und sämtliche Forderungen sofort fällig gestellt werden. Für jede Mahnung ist das Hotel berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 in Rechnung zu stellen.

3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Anzahlung, Kreditkartengarantie) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.8 In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Gasts, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.9 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gasts von diesem eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffern 3.6 und 3.7 geleistet wurde.

3.10 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.11 Eine Aufrechnung und/oder ein Zurückbehaltungsrecht des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung und/oder die Zurückbehaltung betrifft eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderung.

4. Rücktritt des Gastes (Stornierungen), Nichtinanspruchnahme der Leistung (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Gasts von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in dem Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast eine Frist zum Rücktritt vom Vertrag ggf. gegen Zahlung einer pauschalen Entschädigung (auch gestaffelt nach Zeitpunkt des Rücktritts) schriftlich vereinbart wurde, so gelten diese Fristen und Pauschalen als vereinbart. In diesem Fall kann der Gast, sofern ein Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist ohne Entschädigung vereinbart worden ist, ohne Entschädigung und im Übrigen gegen Zahlung dieser Pauschale vom Vertrag zurücktreten. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.

4.3 Wurde ein etwaiges Rücktrittsrecht nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt voll wirksam mit der Folge, dass der Gast die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen anzurechnen. Sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, hat das Hotel die Wahl, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.

4.4 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, nicht bzw. nicht bis zu dem in Ziffer 6.4 genannten Zeitpunkt in Anspruch nimmt (No Show).

5. Rücktritt / Kündigung des Hotels

5.1 Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Das Hotel ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird;
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.2 vorliegt;
eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3.6, Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet wurde.

5.3 Die Kündigung bzw. der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

5.4 Im Falle der Kündigung/Rücktritt des Vertrags aus wichtigem Grund, insbesondere in den vorgenannten Fällen, ist ein Anspruch des Gasts auf Schadensersatz ausgeschlossen.

6. Zimmerbestellung, -Übergabe und -Rückgabe

6.1 Die Zimmer werden ausschließlich zu Beherbergungszwecken zur Verfügung gestellt.

6.2 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.4 Gebuchte Zimmer sind bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise schriftlich vereinbart wurde, können die Zimmer nach 18.00 Uhr durch das Hotel anderweitig vergeben werden. Auf Ziffer 4.4 wird verwiesen.

6.5 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gasts werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs des Hotels bleibt hiervon unberührt.

7. Haftung des Hotels, Verjährung

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

7.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gasts bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Störungen oder Mängel anzuzeigen.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 701 ff. BGB). Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe von EUR 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände auf einen Betrag in Höhe von EUR 800,00 beschränkt.

7.4 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1. Der Gast ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/des Hotelparkplatzes anzuzeigen.

7.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

7.6 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

8. Besondere Zahlungs- und Stornobedingungen

Bei Gruppenbuchungen von mehr als zehn Zimmern oder Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen oder ergeben sich aus den entsprechenden Verträgen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.

9.3 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des jeweiligen Hotels oder nach Wahl des Hotels Berlin. In allen anderen Fällen gilt Berlin als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

9.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.